1. Was bedeutet Zeitarbeit und wer ist mein Arbeitgeber?
In der Arbeitnehmerüberlassung oder auch Zeitarbeit genannt, ist der Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister z.B. Good Work Personalservice angestellt. Das Personaldienstleistungsunternehmen ist also der eigentliche Arbeitgeber und dafür zuständig, dass der Mitarbeiter in Arbeit gebracht wird. Oft ist der Personalbedarf in den Entleihunternehmen zeitlich begrenzt, woraus sich auch der Begriff „Zeitarbeit“ ergibt. Wird ein Einsatz bei einem Kunden beendet, kümmert sich das Zeitarbeitsunternehmen entweder darum, einen neuen Einsatz für Sie zu finden oder das Kundenunternehmen entschließt sich dazu, Sie zu übernehmen. Sollte dieses der Fall sein, wird Ihr Vertrag mit dem Personaldienstleister beendet und Sie schließen einen neuen Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen ab. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sieht vor, dass die Überlassungshöchstdauer des Leiharbeiters im selben Entleihbetrieb 18 Monate beträgt.

2. Was passiert mit meinen Daten?
Datenschutz und ein vertraulicher Umgang Ihrer Daten steht bei uns an oberster Stelle. Selbstverständlich werden Ihre Daten nur anonymisiert und nach Absprache mit Ihnen an unsere Kunden weitergegeben.
Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.

3. Wie gehe ich vor, wenn kein passender Job für mich dabei ist, ich mich aber trotzdem bewerben möchte?
Gerne können Sie uns Ihren Lebenslauf an folgende Mailadresse schicken: info@goodwork-personal.de

4. WAS GENAU IST DER TARIFVERTRAG?
Die Arbeitsverträge werden bei Good Work Personalservice immer auf der Grundlage des IGZ Tarifvertrages geschlossen. In diesem wird Entlohnung, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung usw. geregelt. Mehr zum iGZ, finden Sie hier.

5. Bin ich als Zeitarbeitnehmer sozialversichert?
Selbstverständlich werden auch in der Zeitarbeit die Mitarbeiter bei der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angemeldet. Entsprechende Beiträge werden für Sie als Arbeitnehmer abgeführt. Gleiches gilt auch für alle übrigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, die in einem regulären Arbeitsverhältnis üblich sind. Dazu gehören Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen.

6. Welche Dokumente benötigt der Personaldienstleister bei meiner Bewerbung?
Ein chronologisch geordneter Lebenslauf sowie alle vorhandenen Abschlusszeugnisse (Schule / Berufsausbildung) sollten unbedingt eingereicht werden. Zusätzlich sind selbstverständlich weitere Zeugnisse für Praktika und Nebenjobs, Weiterbildungsbescheinigungen usw. immer gern gesehen.

7. Wie sind die Chancen auf die Übernahme in eine Festanstellung?
Viele Zeitarbeitnehmer werden direkt vom Kundenunternehmen übernommen. Man spricht hierbei vom sogenannten „Klebeeffekt.

8. Kann ich auch als Student in der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten?
Immer mehr Studenten nutzen die Zeitarbeit Um während des Studiums Berufserfahrung zu sammeln oder das Studium zu finanzieren dafür ist eine Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche genau das Richtige. Die Kündigungsfristen sollten Sie dabei im Auge behalten.

9. Habe ich eine dauerhafte Perspektive in der Zeitarbeit?
Viele nutzen den Einsatz durch ein Zeitarbeitsunternehmen als Chance, um dauerhaft von einem Entleihbetrieb übernommen zu werden. Umgekehrt nutzen Unternehmen immer mehr die Zeitarbeit als praktische Vorauswahl. Auch in der Zeitarbeit selbst haben viele ehemals Arbeitssuchende langjährige Beschäftigung gefunden.

10. Bekomme ich nach Beendigung meiner Beschäftigung ein Arbeitszeugnis?
Wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses ausreichend für eine Beurteilung des Arbeitnehmers ist, besteht Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, mindestens auf eine Arbeitsbescheinigung.

11. Darf ich mehrere Job annehmen?

So viel man möchte einzig die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Diese beschränkt sich auf durchschnittlich acht Stunden am Tag und sechs Tage in der Woche. Doch es gibt zwei Dinge, auf die Sie achten sollten: So dürfen Sie beispielsweise nur so viele sogenannte Minijobs ausüben, bis Sie die monatliche Höchstverdienstgrenze von 450 Euro erreichen. Weiter gibt es Einschränkungen bei der Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung in Kombination mit mehr als einem Minijob, denn in dem Falle werden die Einkünfte zusammengerechnet und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. 

12. Wann ist Zeitarbeit sinnvoll?
Zeitarbeitsfirmen sind Profis beim Thema Arbeit. Sie erkennen, worin Ihre Stärken liegen und suchen den passenden Arbeitseinsatz für Sie. Durch die Fluktuation – unter anderem aufgrund der Übernahme durch die Einsatzunternehmen – und das Wachstum der Zeitarbeitsbranche entstehen immer wieder neue Arbeitschancen für Bewerber.

Arbeitnehmerüberlassung bietet mehrere Vorteile:

  • Berufsneuorientierung
  • Wiedereinstieg in den Beruf
  • Hohe Übernahmechancen, durch ausgewählte Kundenunternehmen
  • Abwechslungsreiche Einsätze
  • Flexibilität

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