Compliance

Code of Conduct
Verantwortung, Integrität und Compliance sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmenskultur, unternehmerische Freiheit Teil unserer DNA. Daran orientieren wir uns verlässlich sowie auf der Grundlage klarer Regeln. Sie zu beachten und einzuhalten sind Voraussetzung und Anspruch erfolgreicher Entwicklung. Damit das gelingt, benötigen wir allerdings die Unterstützung aller Beteiligten. Als Leitfaden und Rahmen unseres Handelns dient dieser Code of Conduct. Wir respektieren die darin festgelegten Regeln und Gesetze. In jeder Konstellation. Bei jedem Thema. Zu jeder Zeit. Von der lokalen bis zur internationalen Ebene, also EU-Regelungen und UN-Charta. Regeln und Gesetze einzuhalten, erwarten wir gleichermaßen auch von unseren Partnern. Denn Respekt, Vertrauen und gegenseitige Anerkennung bilden das Fundament der Zusammenarbeit mit allen Geschäftspartnern und Mitarbeitern.

Die Good Work Personalservice GmbH & Co. KG bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Geschäftspartnern. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die jeweilige Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren.

Einhaltung von Rechtsvorschriften
Alle Gesetze und Rechtsvorschriften der anwendbaren Rechtsordnungen der jeweiligen Länder sind einzuhalten.

Faire Geschäftspraktiken
Jegliche Form der Korruption oder Erpressung ist untersagt. Unterschlagung und anderes vergleichbares mit unlauteren Zuwendungen verbundenes Handeln oder auch nur der Versuch, sich durch entsprechendes Verhalten einen unbilligen Vorteil bei Kunden und/oder anderen Dritten zu verschaffen, werden konsequent unterbunden. Auch das Annehmen von unzulässigen Vorteilen ist untersagt. Alle nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetze sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Wettbewerbern in Hinblick auf verbotene Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen. Die anwendbaren Zollbestimmungen sind einzuhalten. Alle geistigen Eigentumsrechte anderer sind zu respektieren. Bei der Geldwäsche und unmittelbarer sowie mittelbarer Terrorismusfinanzierung gilt eine Nulltoleranzpolitik.

Wahrung von Menschenrechten
Es ist sicherzustellen, dass keine Sklaverei, Zwangsarbeit, Menschenhandel oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit genutzt wird oder direkt oder indirekt dazu beigetragen wird. Kinderarbeit ist verboten. Der Schutz von Kindern in ihrer körperlichen Unversehrtheit sowie das Recht aller Kinder auf Bildung hat oberste Priorität.

Einhaltung Arbeitsbedingungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden gewährleistet und entsprechen den anwendbaren gesetzlichen und internationalen Standards. Die Arbeit wird so gestaltet, dass eine Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit ausgeschlossen ist. Es wird sichergestellt, dass die Arbeitsbedingungen regelmäßig beurteilt und bei Verstößen unverzüglich angemessene Maßnahmen ergriffen werden. Ein entsprechendes Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement wird im Unternehmen angewendet. Die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen der nationalen oder international anwendbaren Vorschriften sind einzuhalten. Alle Beschäftigten haben das Recht auf eine angemessene Entlohnung. Die anwendbaren Vergütungsbestimmungen sind einzuhalten, insbesondere die rechtlichen Bestimmungen zu den Mindestlöhnen.

Keine Duldung von Diskriminierung
Die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Beschäftigten werden sichergestellt. Jede Benachteiligung, unabhängig von der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, ist zu verhindern oder zu beseitigen. Kein Beschäftigter ist körperlicher Bestrafung, Androhung von Gewalt sowie sexueller, psychischer, verbaler Belästigung ausgesetzt.

Datenschutz
Personenbezogene Daten sind vertraulich und verantwortungsbewusst und ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zum Datenschutz und der Informationssicherheit zu verarbeiten. Die Privatsphäre aller Betroffen ist zu respektieren und es ist sicherzustellen, dass personenbezogene Daten effektiv geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.

Ökologische Verantwortung
Es ist in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Normen und internationalen Standards in Bezug auf die Umwelt zu handeln.

Beschwerdeverfahren
Alle Mitarbeiter und auch Dritte haben die Möglichkeit im Rahmen eines geschützten Verfahrens Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes zu melden.

Wenn Du eine Frage oder ein Problem mit deinen:
– Beschäftigungsbedingungen oder Deiner Leistungsbeurteilung
– Gehaltsabrechnung oder Deinem Arbeitszeitnachweis oder dem Arbeitsumfeld hast,
findet dieses Meldeverfahren für Fehlverhalten keine Anwendung. Außerdem gilt es nicht,
wenn du persönlichen Ärger, einen Konflikt mit einem Vorgesetzten oder Kollegen hast und Du Dich diesbezüglich beschweren möchtest und es sich dabei nicht um ein Fehlverhalten im Sinne dieses Verfahrens handelt.

Hier gelangen Sie zum Hinweisgebersystem der Good Work Personalservice GmbH & Co. KG.